Das Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift kann von Unternehmen oder Selbständigen in Anspruch genommen werden, die die Mehrwertsteuer für ausgestellte, aber nicht bezahlte Rechnungen bereits an das Finanzamt abgeführt haben.
Auf diese Weise kann zumindest ein Teil der erlittenen Umsatzeinbuße zurückerlangt werden.
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuergutschrift
Forderungen aus nicht bezahlten Rechnungen können in der Bilanz in Abzug gebracht werden.
Offene Rechnungen stellen ein großes Problem dar, das zwischen Betrieben und ihren Kunden eine regelrechte „Kettenreaktion“ auslösen kann.
Denn wenn die Gläubiger keine Zahlungen erhalten, sind sie ihrerseits nicht in der Lage, die eigenen Rechnungen fristgerecht zu begleichen, und auf diese Weise entsteht eine Art Teufelskreis.
Unternehmen, die (trotz Mahnungen und Inkassoverfahren) mit dem Problem unbezahlter Rechnungen konfrontiert sind, können die Forderungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen in der Bilanz in Abzug bringen.
Ein Forderungsausfall mindert, sofern er abzugsfähig ist, den Betriebsgewinn und demzufolge auch die Höhe der abzuführenden Steuern.
Die Vorschrift, aufgrund welcher bei erfolglosen Verfahren die Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich ist, soll im Falle der Insolvenz des Schuldners vermeiden, dass diese Steuer in jeder Hinsicht zu einer Kostenposition des Gläubigers wird.
Einschaltung der Fa. Ge.Ri.
Was kann die Fa. Ge.Ri. für Sie tun?
War das Inkasso erfolglos und ist der Forderungsausfall deshalb endgültig, können Sie das Verfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen.
Mit der Unterstützung der Berater der Fa. Ge.Ri. kann die gesamte Steuer auf nicht einkassierte Beträge in Abzug gebracht und auf diese Weise zurückerlangt werden.
Unser Steuererstattungs-Service gliedert sich in folgende drei Punkte:
– Prüfung der erfolglosen Eintreibung
– Prüfung der Unterlagen
– Vorbereitung der Änderungsanzeige
Zunächst werden die Unterlagen geprüft, aus denen sich ergibt, dass die Befriedigung der Forderungen unmöglich ist. Darüber hinaus konsultieren unsere Fachleute die CRM-Systeme des Auftraggebers (falls solche Systeme vorhanden sind). Auf diese Weise werden eventuell fehlende Unterlagen beschafft.
Durch die Einschaltung der Fa. Ge.Ri. kann der Mehrwertsteuersatz der Rechnungen festgestellt werden, für die eine Rückerstattung vorgenommen werden soll. Schließlich berechnet die Fa. Ge.Ri. die in Abzug zu bringende Mehrwertsteuer und bereitet die entsprechende Änderungsanzeige vor.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie weitere Informationen über unsere Leistungen zur Unterstützung der Unternehmen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer oder einen Kostenvoranschlag erhalten möchten.