In Italien wird das gerichtliche Inkasso in der Regel nach einem erfolglosen außergerichtlichen Inkassoversuch eingeleitet bzw. bei überfälligen offenen Forderungen oder in sehr komplizierten Fällen auch sofort.
Ge.Ri. – Ihr Partner für das gerichtliche Inkasso in Italien
Ein Inkassobüro kann im Rahmen des gerichtlichen Inkassoverfahrens nicht direkt handeln, denn für ein solches Verfahren sind ausschließlich Richter und Rechtsanwälte zuständig. Die Fa. Ge.Ri. kann ihre Kunden jedoch durch Beratung und Supervision unterstützen.
Falls sich der Kunde für ein gerichtliches Inkasso entscheidet, stellt ihm die Fa. Ge.Ri. ein Anwaltsteam zur Verfügung, das im Unternehmen arbeitet und über vielfältige Fachkenntnisse verfügt. Dieses Team berät den Kunden und wird von der Fa. Ge.Ri. koordiniert.
Eine der Dienstleistungen der Fa. Ge.Ri. ist die Vorabprüfung der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzlage des Schuldners; auf diese Weise wird dem Kunden ein genaues Bild der Schuldnerposition vermittelt, und er kann die zu ergreifenden Maßnahmen besser einschätzen.
Neben der Prüfung der Lage des Schuldners steht die Fa. Ge.Ri. den Kunden auch in Mahnverfahren, Widerspruchs- und Vollstreckungsverfahren sowie in Konkursverfahren mit Rat und Tat zur Seite.
Inkasso im Ausland
Das italienische Unternehmen Ge.Ri. ist auch im Ausland vertreten und deshalb auch auf internationaler Ebene tätig, in einigen Ländern mit einem eigenen Standort (Spanien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Rumänien), in anderen durch Partnerschaften mit lokalen Inkassobüros.
Selbstverständlich sind seine Mitarbeiter mit der Gesetzgebung dieser Länder, den Gepflogenheiten in Sachen Inkasso, den jeweiligen Sprachen und dem Recht der Europäischen Union bestens vertraut.
Wir stehen deshalb für die Eintreibung offener Forderungen auf der ganzen Welt zu Ihrer Verfügung!
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie an der Fa. Ge.Ri. als Partner für ein gerichtliches Inkasso interessiert sind oder weitere Informationen erhalten möchten.