Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört auch der internationale Forderungseinzug, der sich im Vergleich zum inländischen Inkasso etwas komplizierter gestaltet; Denn ein säumiger Schuldner mit Wohnsitz im Ausland kann zu heiklen Situationen und schwierigen, aber dennoch lösbaren Problemen führen.
Vor der Einschaltung der Gerichtsbehörde sind auf jeden Fall Ermittlungen über das Vermögen des säumigen Schuldners anzustellen. Im Vergleich zum Inlandsinkasso sind Ermittlungen im Ausland mit etwas höheren Kosten verbunden. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Prüfung erforderlich, ob sich das Vermögen des Schuldners in Deutschland oder im Ausland (oder sowohl in Deutschland als auch im Ausland) befindet.
Über bestimmte Einrichtungen können Auskünfte über die Unternehmen, wie z.B. Rechtsform, Sitz und steuerliche Informationen, eingeholt werden.
Anwendbares Recht beim Inkasso im ausland
In erster Linie gilt für einen internationalen Forderungseinzug die Gesetzgebung des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht bzw. das Produkt verkauft oder hergestellt wird. Im Falle der Ausübung der Tätigkeit in Deutschland sind also die nationalen Gesetze zur Anwendung zu bringen.
Neben diesen Gesetzen gelten aber auch übernationale Gesetze, wie die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die bestimmte Beziehungen zwischen diversen Staaten regeln.
Kraft Gesetzes müssen die entsprechenden Mitteilungen sowohl auf Deutsch als auch in der Sprache des Schuldners erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es auf jeden Fall ratsam, sich an professionelle Übersetzer zu wenden und eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen.
Die Zahlungsaufforderung muss sowohl in deutscher Sprache als auch in der Sprache des Schuldners über einen ausländischen Postdienst zugestellt werden. Bleibt die Zahlungsaufforderung erfolglos, werden in der Regel gerichtliche Schritte eingeleitet.
Unsere grenzüberschreitende Tätigkeit
Unser Service richtet sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe bzw. der von ihnen verkauften Dienstleistungen oder Produkte.
Neben unserem Sitz in München haben wir Niederlassungen in Italien, Frankreich, Rumänien, Spanien und Großbritannien. Darüber hinaus haben wir ein Netzwerk internationaler Partner aufgebaut, die sich weltweit mit dem Inkasso unbezahlter Forderungen befassen.
Falls Sie für einen ausländischen Kunden mit Sitz in einem anderen Land gearbeitet oder ihm Waren verkauft haben und noch immer auf die Zahlung der Rechnung warten (dasselbe gilt auch für im Ausland ansässige deutsche Kunden), kontaktieren Sie uns für nähere Informationen bzw. einen Kostenvoranschlag.