Inkasso in Italien

Wie wird ein Inkasso in Italien abgewickelt?
Diese Frage interessiert uns, denn unser Unternehmen wurde in Italien gegründet und in diesem Land befindet sich der Sitz unserer internationalen Holdinggesellschaft mit vier Niederlassungen in ganz Italien von Norden bis Süden. Neben den Standorten in Deutschland und Italien ist unser Unternehmen auch in Frankreich, im Großbritannien, in Spanien und in Rumänien vertreten.

Wenngleich in jedem Land eigene Gesetze zum Thema Kreditrückforderung gelten, weisen die Inkassoverfahren in Italien im Vergleich zu den deutschen Methoden keine großen Unterschiede auf.

Die Kreditrückforderung kann gerichtlich oder außergerichtlich erfolgen. Im ersten Fall verurteilt ein Richter den Schuldner zur Zahlung der Rechnung. Bei der außergerichtlichen Forderungseintreibung wird dagegen versucht, den Schuldner zur freiwilligen Zahlung zu bewegen.
In der Regel wird zunächst eine außergerichtliche Kreditrückforderung versucht.

 

Wie funktioniert die außergerichtliche Kreditrückforderung?

Die Fa. Ge.Ri. Italia ergreift folgende Maßnahmen.

Nach der Beauftragung durch die Gesellschaft des Gläubigers wird zunächst ein Credit Specialist ausgewählt, der das gesamte Inkassoverfahren betreut. Daraufhin werden die Adressen validiert bzw. geprüft, ob die Kontaktdaten des Schuldners korrekt sind.

Dann beginnt die eigentliche Eintreibung mit dem Versand eines ersten Mahnschreibens, in dem der säumige Kunde zur Zahlung aufgefordert wird. Bleibt dieses Schreiben unbeantwortet, wird auf den nächsten Schritt übergegangen: die Phone Collection. Wird auch mit den Anrufen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, wird ein zweites Mahnschreiben versandt. Kann der Kunde über die mehrere Kommunikationskanäle nicht erreicht werden, wird der Schuldnersuchdienst aktiviert.

Im Rahmen des vierten Schritts wird (bei Bedarf) ein Hausbesuch abgestattet. Der Berater sucht den Schuldner persönlich auf, um ihn erneut zu einer freiwilligen Zahlung zu bewegen.
Der letzte Versuch besteht im Versand einer formellen Leistungsaufforderung, mit welcher der säumige Kunde über die Forderungen des Gläubigers in Kenntnis gesetzt wird. Dabei handelt es sich um die letzte Chance zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Die Leistungsaufforderung ist per zertifizierter E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln.

 

Wie funktioniert die gerichtliche Kreditrückforderung?

Bei der gerichtlichen Kreditrückforderung ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich. Der Gläubiger legt dem Richter Unterlagen zum Nachweis der Nichterfüllung des Kunden vor. Nach Anordnung der Zahlung durch den Richter hat der Kunde zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt (innerhalb einer Frist von vierzig Tagen) oder er erhebt Widerspruch, z. B. mit der Behauptung, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden oder dass die Lieferung verspätet erfolgt ist. Im zuletzt erwähnten Fall muss der Richter den Sachverhalt eingehend prüfen.
Wenn der Kunde weder die Zahlung leistet, noch die Ansprüche des Gläubigers bestreitet, kommt es zur Pfändung. Dabei handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung, im Rahmen welcher sein Vermögen von Amts wegen beschlagnahmt wird, um die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
Die richterliche Anordnung wird als Zahlungsaufforderung bezeichnet und muss von einem Amtsträger zugestellt werden.

In Anbetracht der Funktionsweise der gerichtlichen Kreditrückforderung in Italien kann ein Inkassobüro wie unser Unternehmen nicht direkt handeln; wir können jedoch mit den Kunden zusammenarbeiten und sie auch in rechtlicher Hinsicht beraten.

Bitte nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf, wenn Sie mehr über unsere Holdinggesellschaft und die Eintreibung offener Forderungen erfahren möchten.

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